Schützen Sie Ihr Trinkwasser vor schädlichen Rückflüssen aus der Heizungsanlage
Die Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zum 01.11.2011 verbessert den Schutz der Verbraucher – nimmt dazu aber in zunehmendem Maße die Betreiber von Trinkwasser-Installationen und Hauseigentümer in die Pflicht!
Innerhalb der Gebäudeinstallation ist nach § 17 TrinkwV sicherzustellen, dass unser Trinkwasser nicht mit Flüssigkeiten in Verbindung kommt, die schädlich für unsere Gesundheit sein können.
Ein besonderes Risiko besteht hierbei durch die Anbindung einer Heizungsanlage an die Trinkwasser-Installation! Heizungswasser enthält gesundheitsgefährdende Stoffe (DIN EN 1717). Das Eindringen durch Rückfließen, Rückdrücken oder Rücksaugen in die Trinkwasser-Installation muss daher unbedingt verhindert werden!
Da gesundheitsschädliche Stoffe grundsätzlich auch beim Be- oder Nachfüllen der Heizungsanlage in die Trinkwasser-Installation gelangen können, reicht das Entfernen des Füllschlauchs während der Betriebsphase nicht aus.
Der normgerechte sichere Anschluss der Heizungsanlage gemäß DIN EN 1717 lässt sich im Handumdrehen mit einem Systemtrenner-BA herstellen: Einfach altes Zapfventil raus und neues Ventil rein.
Legionellenuntersuchung
Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern, deren zentrale Anlage zur Warmwasserbereitung ein Volumen über 400 Liter verzeichnet, stehen nun gesetzlich in der Pflicht, ihre Warmwasserbereitungsanlagen jährlich auf Legionellen untersuchen zu lassen. Dazu wird stichprobenartig an mehreren repräsentativen Stellen Wasser entnommen. Bitte bedenken Sie: Diese Prüfung darf lediglich von zertifizierten und registrierten Betrieben durchgeführt werden.
Legionellenvermehrung und Übertragung
Die Erreger der Legionärskrankheit sind Bakterien, die Legionellen genannt werden. Sie finden und vermehren sich im warmen Süßwasser, in Trinkwassersystemen, Klimaanlagen und Luftbefeuchtern. Über zerstäubtes Wasser z. B. beim Duschen wird der Erreger eingeatmet und gelangt so in die Lunge.
Besonders stark vermehren sich Legionellen bei einer Temperatur zwischen 30 und 45 °C, wie sie sich in Warmwasserversorgungen von Hotels, Schwimmbädern oder Schulen findet. Wird das Wasser auf mindestes 60 °C erhitzt, sterben die Legionellen in kürzester Zeit ab. In kaltem Wasser vermehren sie sich nicht – sterben aber auch nicht ab.
Gefährdete Anlagenbereiche und Objekte
Besondere Gefahr einer Legionellenvermehrung besteht in stehenden Warmwasserleitungen, in denen über längere Zeit kein Wasser entnommen wird. Die gefährdeten Leitungen können Abzweigungen in Warmwasserleitungen sein, die über keine Zirkulationsleitung verfügen, oder Kaltwasserleitungen, deren Wassertemperatur sich durch die Wandtemperatur oder in der Nähe verlaufende Warmwasserleitungen erwärmt.
Legionellenbekämpfung durch die neue Zirkulation
Durch die Einbeziehung der Kaltwasserleitung in den Zirkulationskreislauf werden hinsichtlich einer möglichen Legionellenvermehrung ebenfalls neuartige Lösungswege beschritten. Zur Vermehrung benötigen Legionellen zwei Grundvoraussetzungen:
· Einen Temperaturbereich von ca. 30 – 45 °C
· Eine Vermehrungszeit von einigen Stunden, um eine kritische Legionellenkonzentration zu erreichen.
Das Wasser aus der Warmwasserleitung wird bei dieser Zirkulation über die Kaltwasserleitung wieder zum Warmwasserspeicher zurückgeführt, bevor sich Legionellen auf kritische Werte vermehren können. Der Warmwasserspeicher mit einer Speichertemperatur von mindestens 60 °C dient dabei als „Legionellenfilter“ für das erneut in die Warmwasserleitung austretende Wasser. Im Gegensatz zur klassischen Zirkulation kann mit Hilfe der neuen Zirkulation damit erstmals die Legionellenvermehrung auch in Kaltwasserleitungen wirkungsvoll bekämpft werden.
Die Probeentnahmen werden von unserem zertifizierten Meister ausgeführt und von einem Partnerlabor untersucht. Danach erhalten Sie einen ausführlichen Bericht.